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Aktenzeichen V 50/84

Datum 19.04.1884

Leitsatz Einstweilige Verfügung behufs Vormerkung des Rechtes auf Eintragung des Eigentumes an einem Grundstücke. Ist für den Inhalt des Gesuches um Eintragung allein §. 70 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B3F0279

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