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Aktenzeichen IV 541/83
Datum 03.04.1884
Leitsatz Haftet der Vormund, welcher Mündelgeld ohne vorangegangene Taxe des dafür zur Hypothek eingesetzten Grundstückes ausgeliehen hat, für den bei der Subhastation entstandenen Ausfall?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B460307
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