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Aktenzeichen IV 88/84

Datum 30.06.1884

Leitsatz Greift die Verjährungsfrist des §. 7 oder die des §. 10 des Gesetzes vom 18. Juni 1840 bezüglich der vom Brennereiunternehmer als subsidiarisch Verpflichteten bei Kontraventionen seiner Gewerbsgehilfen zu entrichtenden Branntweinsteuer Platz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B4C0330

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