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Aktenzeichen I 365/83
Datum 17.11.1883
Leitsatz Findet die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens nach §. 140 C.P.O. in der Revisionsinstanz statt? Ist nach gemeinem protestantischen Kirchenrechte die Klage auf Scheidung von Tisch und Bett durch Schuldlosigkeit des klagenden Ehegatten bedingt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B5C0365
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