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Aktenzeichen III 177/83
Datum 25.03.1884
Leitsatz Welchen Einfluß hat die Entscheidung des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, daß der Rechtsweg für zulässig und daher der erhobene Kompetenzkonflikt für unbegründet zu erachten sei, auf das gerichtliche Verfahren, wenn von der Partei die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges erhoben und gegen das dieselbe verwerfende Urteil ein Rechtsmittel eingelegt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B670391
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