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Aktenzeichen III 27/83

Datum 10.04.1883

Leitsatz Sind für die dem Gerichtsschreiber erster Instanz mitzuteilende beglaubigte Abschrift des Berufungsurteiles Schreibgebühren zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B6D0409

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