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Aktenzeichen III 27/83
Datum 10.04.1883
Leitsatz Sind für die dem Gerichtsschreiber erster Instanz mitzuteilende beglaubigte Abschrift des Berufungsurteiles Schreibgebühren zu erheben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B6D0409
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