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Aktenzeichen II 111/84

Datum 20.05.1884

Leitsatz Muß derjenige, gegen welchen auf Grund des §. 667 C.P.O. eine Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel erhoben wird, in diesem Verfahren die ihm gemäß §. 686 gegen den Rechtsvorgänger des Klägers entstandenen Einwendungen geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B770434

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