zurück

Aktenzeichen V 233/23

Datum 20.12.1924

Leitsatz 1. Wie war die Vierung eines Flözes bei der Verleihung eines Längenfeldes nach dem preußischen Gesetze vom 1. Juli 1821, die Verleihung des Bergeigentums auf Flözen betreffend, zu bemessen? 2. Nach welchem Rechte bestimmt sich die Anfechtung wegen Irrtums hinsichtlich eines im Jahre 1880 geschlossenen Bergwerkausbeutungsvertrags?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E020019

Download PDF

zurück