zurück

Aktenzeichen VI 248/24

Datum 16.01.1925

Leitsatz Ist, soweit der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache in Frage steht, das Revisionsgericht befugt, den Sinn eines vorangegangenen Schiedsspruchs frei zu prüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E090050

Download PDF

zurück