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Aktenzeichen VI 248/24
Datum 16.01.1925
Leitsatz Ist, soweit der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache in Frage steht, das Revisionsgericht befugt, den Sinn eines vorangegangenen Schiedsspruchs frei zu prüfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E090050
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