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Aktenzeichen VI 275/24

Datum 09.01.1925

Leitsatz Ist in dem Falle, daß bei einem Feuerversicherungsvertrag nachträglich die Versicherungssumme erhöht wird und dabei über die zu tragende Gefahr ausführliche Angaben gemacht werden, eine zwischen dem Abschluß des ursprünglichen und dem Abschluß des nachträglichen Vertrags eingetretene Gefahrerhöhung schon "bei Abschluß des Vertrags" vorhanden gewesen oder erst "nach Abschluß" eingetreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E1C0152

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