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Aktenzeichen II B 4/25

Datum 10.02.1925

Leitsatz Hat die Einreichung eines Gesuches um Bewilligung des Armenrechts die im § 519 Abs. 6 letzter Satz ZPO. bezeichnete Wirkung nur dann, wenn dem Antrag ein der Vorschrift des § 118 Abs. 2 daselbst genügendes Armutszeugnis beigefügt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E240179

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