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Aktenzeichen V 168/24

Datum 28.01.1925

Leitsatz 1. Ist im Falle des § 18 Abs. 2 GrBO., wenn zwei sich ausschließende Anträge auf Eintragung verschiedener Eigentümer gestellt sind und der durch Vormerkung gesicherte Eintragungsantrag sich innerhalb der gesetzten Frist als begründet erweist, dem ersten Antrage unter Beseitigung der inzwischen erfolgten Eintragung des anderen Eigentümers von Amts wegen stattzugeben? 2. Steht dem aus der Vormerkung Berechtigten gegen den eingetragenen Eigentümer ein Anspruch auf Einwilligung in die Umschreibung im Grundbuche zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E2A0203

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