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Aktenzeichen I 192/24
Datum 18.02.1925
Leitsatz 1. Erfordert der Erwerb des Zwischenbenutzungsrechts nach § 7 des Gesetzes, betr. eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten usw., v. 27. April 1920 (RGBl. S. 675) das Erloschensein des Schutzrechts vor dem 1. April 1920 auch dann, wenn lediglich die zur Benutzung der Erfindung erforderlichen Veranstaltungen getroffen sind? 2. Kann die Herstellung von Werkstattzeichnungen als eine Veranstaltung zur Benutzung der Erfindung angesehen werden? 3. Welche Bedeutung hat der Begriff "Bedürfnisse des eigenen Betriebes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E2D0218
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