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Aktenzeichen III 411/24
Datum 24.02.1925
Leitsatz Kann eine Partei, deren Berufung mangels rechtzeitigen Nachweises der Zahlung der Prozeßgebühr durch Beschluß gemäß § 520 Abs. 3 ZPO. a. F. als unzulässig verworfen wurde, ihren Berufungsantrag im Wege der Anschlußberufung erneuern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E300231
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