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Aktenzeichen VI 401/24

Datum 27.02.1925

Leitsatz Fällt die Rüge, daß die beantragte Wiederholung der Beweisaufnahme abgelehnt und die Entscheidung lediglich auf die in einem Vorprozeß erhobenen Beweise gegründet worden ist, unter § 286 ZPO. und damit unter die VO. zur Entlastung des Reichsgerichts vom 15. Januar 1924 (RGBl. I S. 29)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E330240

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