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Aktenzeichen III 973/23

Datum 13.03.1925

Leitsatz Ist, wenn ein Beamter Anspruch auf Unfallpension erhebt, weil er infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls dauernd dienstunfähig geworden sei, die Entscheidung der Verwaltungsbehörde darüber, ob der Beamte dienstunfähig ist, für die Gerichte maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E380263

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