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Aktenzeichen IV 118/24

Datum 16.03.1925

Leitsatz 1. Ist eine letztwillige Verfügung des Inhalts gültig, daß nicht der einzelne Erbe, sondern nur die Mehrheit der Erben die Auseinandersetzung hinsichtlich des zum Nachlaß gehörigen Grundbesitzes verlangen kann? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Minderheit der Erben nicht an den Mehrheitsbeschluß gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E3B0270

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