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Aktenzeichen V 323/24

Datum 28.03.1925

Leitsatz 1. Kann die Zustellung der Verfügung des Landrats, durch welche die nach der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 erforderliche Genehmigung versagt wird, mit Wirkung beiden Vertragsteilen gegenüber an den Notar erfolgen, der den Grundstückskaufvertrag beurkundet und mit dem Antrag auf Genehmigung dem Landratsamt eingereicht hat? 2. Kann in mündlichen Vorstellungen beim Landratsamt auf Abänderung des erteilten Bescheids eine wirksame Beschwerdeeinlegung gefunden werden, auch wenn die Aufnahme eines Protokolls unterblieben ist? 3. Kann der Verkäufer, der die Erteilung der Genehmigung arglistig hintertrieben hat, unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes auf Erfüllung des Vertrags in Anspruch genommen werden? 4. Zurückbehaltungsrecht des Käufers an dem ohne Genehmigung übergebenen Grundstück wegen Verwendungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E4C0356

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