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Aktenzeichen VI 258/199/24

Datum 31.03.1925

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen hat die Aufwertung des Kaufpreises bei beiderseits nicht erfüllten Kaufgeschäften des Großhandels zu erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E4F0371

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