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Aktenzeichen VI 258/199/24
Datum 31.03.1925
Leitsatz Nach welchen Grundsätzen hat die Aufwertung des Kaufpreises bei beiderseits nicht erfüllten Kaufgeschäften des Großhandels zu erfolgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E4F0371
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