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Aktenzeichen VI 222/24
Datum 03.04.1925
Leitsatz 1. Forderung einer deutschen Firma gegen eine österreichische Zweigniederlassung in London als "Gut" eines Deutschen im Sinne des Art. 297 des Versailler Vertrags. Wann befindet sich das Gut "in Feindesland"? 2. Nachträglich getroffene "außerordentliche Kriegsmaßnahmen" im Sinne des § 3 der Anlage zu Art. 297, 298 VersV.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E500380
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