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Aktenzeichen I 363/24

Datum 08.04.1925

Leitsatz 1. Zur nachträglichen Geltendmachung des Geldentwertungsschadens. 2. Zur Frage, ob ein Anspruch auf Aufwertung verauslagter Prozeßkosten besteht und in welchem Verfahren er geltend zu machen ist. 3. Kann die Aufwertung einer Sicherheit verlangt werden, die zur Herbeiführung der Vollstreckbarkeit eines Urteils in barem Gelde hinterlegt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E560398

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