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Aktenzeichen III B 10/25

Datum 21.04.1925

Leitsatz Wird in Preußen der Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr für die -- oberlandesgerichtliche -- Berufungsinstanz durch die Einzahlung des erforderten Betrags bei der Gerichtskasse erbracht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E580403

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