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Aktenzeichen III B 10/25
Datum 21.04.1925
Leitsatz Wird in Preußen der Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr für die -- oberlandesgerichtliche -- Berufungsinstanz durch die Einzahlung des erforderten Betrags bei der Gerichtskasse erbracht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E580403
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