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Aktenzeichen VI 33/25

Datum 12.05.1925

Leitsatz 1. Darf der Stempelpflichtige, wenn der Staat einen zu Unrecht erhobenen Stempel verspätet zurückzahlt, bei Berechnung des Verzugsschadens auch die Geldentwertung berücksichtigen? 2. Wann kommt der Staat mit der Zurückzahlung eines Stempels in Verzug? 3. Zur Frage der Annahme eines -- jede mit der Geldentwertung zusammenhängende Forderung ausschließenden -- negativen Schuldanerkenntnisses. 4. Gehört die Kostenerstattung zu den "Zahlungen auf dem Gebiete der Stempelsteuer"? 5. Wer hat über die Aufwertung zu erstattender Kosten zu befinden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E5E0430

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