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Aktenzeichen III 238/24

Datum 25.04.1925

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen dürfen preußische Polizeibeamte von der Schußwaffe Gebrauch machen, um die Flucht eines ihrer Bewachung anvertrauten Gefangenen zu verhindern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F010001

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