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Aktenzeichen II B 10/25

Datum 19.05.1925

Leitsatz Ist ein Generalversammlungsbeschluß, der unter Verstoß gegen § 11 der Verordnung über Goldbilanzen vom 28. Dezember 1923 die Zahl der Aktien vermindert, obgleich sich diese Maßnahme bei Herabsetzung des Nennwerts der Aktien auf 20 RM. ganz oder doch zum Teil hätte vermeiden lassen, nichtig oder nur anfechtbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F080026

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