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Aktenzeichen VI 439/24

Datum 16.06.1925

Leitsatz 1. Sind bei Verträgen auch die Vertreter der Vertragschließenden zur Zahlung der Stempelsteuer verpflichtet? 2. Unter welchen Umständen kann die Einräumung der Aufführungsbefugnis als Veräußerung im Sinne des Preußischen Stempelsteuergesetzes angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F0F0049

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