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Aktenzeichen II 288/24
Datum 22.05.1925
Leitsatz Muß eine jüngere Firma, deren Inhaber durch Benutzung der Firma vor dem 1. Oktober 1909 nicht gegen § 8 des früheren UWG. vom 27. Mai 1896 verstieß, einer älteren Firma weichen, wenn sich nach dem 1. Oktober 1909 zwischen beiden Firmen Verwechslungsgefahr im Sinne des § 16 des jetzigen UWG. vom 7. Juni 1909 herausstellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F130066
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