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Aktenzeichen II 411/24

Datum 09.06.1925

Leitsatz 1. Zum Begriffe der Verfallerklärung nach § 3 der Einfuhrverordnung vom 16. Januar 1917/22. März 1920. Können ihre Voraussetzungen im ordentlichen Rechtswege nachgeprüft werden? 2. Stellt die Verfallerklärung einen Rechtsmangel im Sinne von § 434 BGB. auch dann dar, wenn sie infolge eines Widerrufs der früher erteilten Einfuhrbewilligung ausgesprochen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F160086

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