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Aktenzeichen V 912/23

Datum 18.10.1924

Leitsatz Waren die Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechts über die Verjährung durch Besitz, insbesondere § 649 Teil I Titel 9, auf wasserrechtlichem Gebiet auch noch in der Zeit vom 1. Januar 1900 ab bis zum Inkrafttreten des preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 in Geltung? Konnte demgemäß gegenüber dem zur Duldung einer Stauanlage verpflichteten Gutsbesitzer ein Recht auf Instandhaltung der Ufer auch noch in dieser Zeit durch Ersitzung erworben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F170090

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