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Aktenzeichen IV 14/25

Datum 27.06.1925

Leitsatz 1. Kann für den durch Unfall Verletzten nach der Reichsversicherungsordnung nur ein Unternehmer und ein Versicherungsträger vorhanden sein? 2. Schließt die Feststellung eines Unternehmers in dem Verfahren nach der Reichsversicherungsordnung bei Ersatzansprüchen der Versicherungsträger die Annahme der Gerichte aus, daß ein anderer der Unternehmer ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F220159

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