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Aktenzeichen IV 84/24
Datum 27.06.1925
Leitsatz 1. Ist für einen Streit über das Bestehen eines Kirchenpatronats der ordentliche Rechtsweg auch nach dem Inkrafttreten des Preuß. Staatsgesetzes, betr. die Kirchenverfassungen der evangelischen Landeskirchen, vom 8. April 1924 zulässig geblieben? 2. Kann das Kirchenpatronat auch für und gegen ein zu einem Familienfideikommiß gehöriges Gut durch Verjährung erworben werden? Wie kann dies geschehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F230161
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