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Aktenzeichen II 423/24

Datum 07.07.1925

Leitsatz 1. Ist ein Beschluß der Generalversammlung der Genossen, der nicht mit der nötigen Stimmenzahl gefaßt ist, nichtig oder nur nach § 51 GenG. anfechtbar? 2. Hat der Beschluß der Generalversammlung, das Vermögen der Genossenschaft im ganzen zu veräußern, die Auflösung der Genossenschaft zur Folge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F2D0227

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