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Aktenzeichen II 597/24
Datum 20.07.1925
Leitsatz 1. Kann der auf eine bestimmte Depositenkasse der Bank gezogene Scheck bei der Bankzentrale wirksam präsentiert und mit dem Nichteinlösungsvermerk versehen werden? 2. Wird durch das von der auswärtigen Filiale der bezogenen Bank auf den Inhaberscheck gesetzte Indossament für die Filiale eine scheckmäßige Haftung gegenüber dem Inhaber und bei Nichteinlösung ein scheckmäßiger Regreßanspruch gegenüber dem Aussteller begründet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F360266
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