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Aktenzeichen III 486/24

Datum 25.09.1925

Leitsatz 1. Findet § 7 des Reichshaftungsgesetzes Anwendung, wenn eine ausländische Firma einen Schadensersatzanspruch gegen das Deutsche Reich geltend macht, den ihr eine deutsche Firma abgetreten hat? 2. Sind die Vorschriften revisibel, die die in Art. 109 des Versailler Vertrags vorgesehene Internationale Kommission während der Zeit der Besetzung Nordschleswigs erlassen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F3D0294

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