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Aktenzeichen V 621/24

Datum 04.11.1925

Leitsatz 1. Sind die Gerichte zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Reichsgesetzen befugt? 2. Steht die im Aufwertungsgesetz geschehene Regelung der Aufwertung von Hypotheken und der unter die §§ 62, 63 fallenden Ansprüche mit Vorschriften der Reichsverfassung in Widerspruch? 3. Nach welchen Vorschriften ist eine Darlehensforderung aufzuwerten, deren hypothekarische Sicherheit vor dem Beginn des Währungsverfalls fortgefallen ist? 4. Liegt eine Annahme der Leistung im Sinne des § 14 des Aufwertungsgesetzes vor, wenn der Gläubiger den Nennbetrag seiner Forderung in Papiermark auf Grund eines von ihm erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom Drittschuldner eingezogen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F440320

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