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Aktenzeichen VI 239/25

Datum 13.10.1925

Leitsatz 1. Ist der rein staatsrechtliche Charakter der den Kaiser Wilhelm-Kanal betreffenden Verhältnisse auch nach dem Abschluß des Versailler Vertrags weiter bestehen geblieben? 2. Darf der Schutz der in Art. 131 der Reichsverfassung getroffenen Bestimmung auch Ausländern nicht versagt werden? 3. Verbürgt der Art. 381 des Versailler Vertrags den Fremdstaaten die Gleichstellung mit Deutschland nur in bezug auf die tatsächliche Benutzung des Kanals oder auch hinsichtlich der Haftung des Reichs für Verschulden seiner Beamten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F510375

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