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Aktenzeichen II 552/24

Datum 09.10.1925

Leitsatz Zur Frage, durch welchen Anwalt bei den auf Betreiben von Rechtsanwälten zuzustellenden Schriftstücken die nach § 170 ZPO. erforderliche Beglaubigung zu erfolgen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070010001

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