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Aktenzeichen I 202/25

Datum 21.10.1925

Leitsatz 1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit von Terminspekulationsgeschäften in einer ausländischen Währung gegen eine andere ausländische Währung. 2. Ist die Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 7. März 1925, betr. den Ausschluß der Einreden des Spiels und des Differenzgeschäfts bei Börsentermingeschäften in Devisen rechtsgültig, trotzdem sie nicht vom gesamten Reichsministerium erlassen worden ist? Ist sie auch insoweit rechtswirksam, als sie sich rückwirkende Kraft beilegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070030008

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