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Aktenzeichen II 315/24

Datum 23.10.1925

Leitsatz 1. Inwieweit können bei Aktiengesellschaften Einnahmen aus der Beteiligung an anderen Unternehmungen, wenn sie in dem für die Bilanzaufstellung maßgebenden Zeitpunkte noch nicht rechtlich feststehen, in die Bilanz über das abgelaufene Geschäftsjahr aufgenommen werden? 2. Über die rechtliche Bedeutung der Bilanzunterzeichnung gemäß § 41 HGB. Kann der Prokurist einer Kommanditgesellschaft einen persönlich haftenden Gesellschafter hierbei vertreten? 3. Unter welchen Voraussetzungen äußert die erfolgreiche Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der Bilanz ihre Wirkung auch auf die Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070050019

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