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Aktenzeichen VI 252/25
Datum 03.11.1925
Leitsatz 1. Steht § 6 Nr. 5 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichssiedlungsgesetz im Widerspruch mit Art. 153 Abs. 2 der Reichsverfassung? 2. Ist die bei der Enteignung zu Siedlungszwecken vom Oberlandeskulturamt festgesetzte Entschädigung für das Gericht auch dann bindend, wenn bei der Berechnung die Geldentwertung nicht richtig berücksichtigt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640700C0050
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