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Aktenzeichen VI 262/25

Datum 13.11.1925

Leitsatz War der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats Groß-Berlin im November und Dezember 1918 nach den damaligen staatsrechtlichen Verhältnissen berechtigt, durch den Polizeipräsidenten von Berlin zur Bewaffnung des Sicherheitsdienstes von Fabriken Waffen und Munition anzufordern, und haftet für diesen Eingriff in das Privateigentum der preußische Staat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070160095

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