Aktenzeichen II 320/25
Datum 17.11.1925
Leitsatz 1. Bezieht sich eine Vorschrift der Satzung, welche die Ausübung des Stimmrechts von der Erfüllung gewisser Förmlichkeiten abhängig macht, ohne weiteres auch auf das Recht zur Teilnahme an der Versammlung? 2. Zum Begriff der Hinterlegung nach § 255 Abs. 2 HGB. 3. Kann die von der Hinterlegungsstelle zugelassene Art der Hinterlegung noch in der Generalversammlung beanstandet werden? 4. Unter welchen Voraussetzungen kann der Ausschluß von Aktionären von der Teilnahme an der Generalversammlung wegen formeller Bedenken gegen die Art der Hinterlegung einen Verstoß gegen die guten Sitten enthalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640701A0109
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