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Aktenzeichen VI 329/25
Datum 27.11.1925
Leitsatz Genügt die Einlösung des Nachnahmepakets durch den Adressaten in Österreich, um die Haftung der Reichspost auf die Nachnahmesumme zu begründen, oder ist hierzu die Übermittlung dieser Summe an die Reichspost erforderlich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070230144
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