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Aktenzeichen VI 327/25

Datum 08.12.1925

Leitsatz 1. Findet das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 auf die bei seinem Inkrafttreten bereits in der Revisionsinstanz anhängigen Sachen Anwendung? 2. Welche Haftpflichtversicherungsansprüche fallen unter dieses Gesetz? 3. Welche Bedeutung hat die Aufwertung für die Versicherungshöchstsumme bei der Haftpflichtversicherung? 4. Aufwertung einer durch Haftpflichtversicherung gedeckten Schadensersatzforderung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640702E0205

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