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Aktenzeichen II 61/25

Datum 18.12.1925

Leitsatz 1. Wird die gerichtlich oder notariell erklärte Abtretung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft m. b. H. dadurch nichtig, daß in die Abtretungsurkunde unrichtige Angaben über die Höhe des Entgelts aufgenommen werden? 2. Bewirkt bei einem ohne Erfüllung der Form des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHGes. vorgenommenen einheitlichen Verpflichtungsgeschäft über die Abtretung von Geschäftsanteilen die spätere formgerechte Abtretung auch nur eines Teils der den Gegenstand des Verpflichtungsgeschäfts bildenden Geschäftsanteile die Heilung der Richtigkeit gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHGes.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070360236

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