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Aktenzeichen VI 337/25
Datum 05.01.1926
Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn die eine Partei ein Fischereirecht für sich in Anspruch nimmt, das für die andere Partei im Wasserbuch eingetragen steht? 2. Wo verbleibt das Fischereirecht, wenn es subjektiv-dinglich ist und das berechtigte Grundstück geteilt wird? Wie war der Rechtszustand in Preußen vor Erlaß des Fischereigesetzes vom 11. Mai 1916 (GS. S. 55)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640703B0269
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