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Aktenzeichen III 32/25

Datum 08.01.1926

Leitsatz 1. Rechtsnatur und Umfang der Verpflichtungen einer Stadtgemeinde unbemittelten Kranken gegenüber, welche in ihren Krankenhäusern unentgeltliche ärztliche Behandlung, sei es allein, sei es neben freier Wohnung und Kost erhalten. 2. Haftet eine Stadtgemeinde für den solchen Kranken durch Verschulden ihrer Ärzte oder Wärter bei der Behandlung oder Pflege zugefügten Körper- oder Gesundheitsschaden? 3. Finden die im § 847 und die im § 844 BGB. für das Privatrecht ausgesprochenen Grundsätze auch auf öffentlichrechtliche Verhältnisse Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640703F0290

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