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Aktenzeichen II 282/25
Datum 08.01.1926
Leitsatz Kann der Gläubiger, der vor der Konkurseröffnung über das Vermögen seines Schuldners gegen diesen ein rechtskräftiges vollstreckbares Urteil erlangt hat, nach Beendigung des Konkursverfahrens, in dem seine Forderung angemeldet und zur Konkurstabelle festgestellt wurde, auf den früher erwirkten Vollstreckungstitel zurückgreifen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070400297
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