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Aktenzeichen I 159/25
Datum 16.01.1926
Leitsatz Ist der Papiermarkschaden, der sich in der Zeit des Währungsverfalls bei abstrakter Berechnung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus dem Unterschied des Vertragspreises und des Marktpreises der Ware am Stichtag ergab, nur dann aufwertbar, wenn der Verkäufer auch nach heutiger Anschauung damals zum Vertragspreise hätte liefern müssen, ohne seinerseits Aufwertung verlangen zu können?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070460324
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