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Aktenzeichen I 177/25

Datum 16.01.1926

Leitsatz 1. Mußte ein Vermögensverwalter in der Zeit vor Mitte November 1923 im Sinne des § 79 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 mit einer Aufwertung von Pfandbriefen rechnen? 2. Kann ein Verschulden des Vermögensverwalters darin gefunden werden, daß er von dem Angebot einer vorzeitigen Einlösung von Pfandbriefen gegen einen Papiermarkbetrag Gebrauch gemacht hat, ohne den Eigentümer der Pfandbriefe vorher zu benachrichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640704A0345

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